Live-Übertragungen aus demokratischen Gremien heraus werfen natürlich einige Fragen auf. Hier versuchen wir diese beantworten und Vorurteile abzubauen.
Warum soll übertragen werden?
Antwort: Weil diese Sitzungen ohnehin öffentlich sind und jeder Bürger dabei sein darf. Aber: Demkratische Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob man in der Nähe oder in der Ferne wohnt, ob man Urlaub hat oder arbeiten muss. Moderne Technik kann demokratische Prozesse mit einfachen Mitteln zum Bürger bringen. Die sollte auch genutzt werden.
Aber das kostet ja wieder etwas.
Antwort: Ja! Aber wie heißt es so schön? Demokratie darf etwas kosten. Und damit können nicht nur staatliche Zuwendungen für Parteien gemeint sein.
Darüber hinaus wird die Sache immer billiger und einfacher. Bandbreite kostet heute fast nichts mehr, Hosting-Dienste nehmen einem die Komplexität ab und die Hardware ist sehr gut und sehr günstig geworden.
Als Abgeordneter komme ich mir vor wie ein Schifahrer mit Helmkamera. Artet das nicht in eine Art Big-Brother-Demokratie aus?
Antwort: Nein. Als demokratische gewählter Mandatar sollten Sie für Ihre Bürger da sein. Die haben aber auch ein Recht zu sehen, wie Sie die Interessen der Bevölkerung vertreten. Abgesehen davon kann ja jeder Bürger auch persönlich bei Sitzungen dabei sein.
Und: Dem Bürger wird bei der Argumentation nach weiterer Überwachung ja auch gesagt: Wer nichts zu verstecken hat, braucht auch nichts zu befürchten.
Da wird ja oft auf sehr tiefem Niveau gestritten. Schadet das der Demokratie nicht?
Antwort: Ja. Aber wenn das Bewusstsein erst einmal da ist, dass eine größere Öffentlichkeit live dabei ist, könnte dies zu einer besseren Gesprächskultur und sachlicheren Diskussionen führen.
Wie schaut es mit der Barrierefreiheit aus? Ist die wichtig?
Antwort: Absolut. Im Nationalrat darf man sich beispielsweise die Übersetzung mittels Gehörlosen-Dollmetsch erwarten. In Landtagen wird das schon schwerer und auf Gemeinderatsebene unmöglich. Aber: Die Technik schreitet immer schneller voran. Vielleicht ist es bald möglich, so etwas automatisch ins Livebild einblenden zu lassen.
Aber dann kommen Schulklassen vielleicht nicht mehr vorbei.
Antwort: Gut möglich. Aber engagierten Lehrern wird es so einfacher, öfter mit ihren Klassen bei Sitzungen “vorbei zu schauen” – virtuell eben. Auch können Lehrer das Geschehen für ihre Schüler kommentieren – etwas, das auf der Besuchertribüne nicht möglich/erlaubt ist.
Wir sind in der Gemeinde ja eh schon überfordert. Wer soll jetzt auch noch diese Arbeit machen?
Antwort: Sehen Sie das als Dienst an einer lebendigen Demokratie. Das Anschließen einer Kamera und eines Mikrofons an den PC sowie der Start des Streamings dauert keine 20 Minuten. Wenn das zu viel Arbeit macht, gibt es bei Ihnen ein grundsätzlich falsches Verständnis von Demokratie.
Ja aber dann kann ich als Abgeordneter nicht mehr so leicht munkeln und Dinge in der Stille packeln.
Antwort: Nein, das wird schwerer.
Besteht nicht die Gefahr, dass alle vor der Kamera schön reden und im Geheimen alles auspackeln.
Antwort: Ja, aber wo ist der Unterschied zum Status Quo?
Ja aber was ist mit den Ausschüssen?
Antwort: In der Tat ist dies ein Problem. Die meisten Gesetze entstehen nicht in Plenarsitzungen sondern werden in den Ausschüssen ausgearbeitet. Es ist ein grundsätzliches Problem und symptomatisch für das Demokratieverständnis, dass die meisten Ausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit tätig sind.
Wieso Geld ausgeben, wenn eh keiner zuschaut?
Antwort: Es sind ja nicht wenige, die da zuschauen. Im Durchschnitt (!) hatte der alte Audiostream aus dem Kärntner Landtag laut Landtagsdirektor Robert Weiss immerhin 1950 Zuhörer.
Bei uns in der Gemeinde kennt sich bestimmt niemand damit aus?
Antwort: Das kann schon sein, aber das ist keine “Rocket Science” und das Wissen darüber kann man sich einfach und schnell aneignen. Und geht es wirklich nicht, dann findet sich vielleicht ein engagierter Gemeindebürger. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, verlangen ja auch, dass es das grundsätzliche Recht zur Aufzeichnung von Bild und Ton gibt.
Und wozu ist die Archivierung gut?
Antwort: Es muss möglich sein, auch im Nachhinein möglich sein, Sitzungen nachzuverfolgen. Dies ist einerseits für die Interpretation von Gesetzen wichtig. Andererseits: Kann man sich wirklich auf das wahrheitsgetreue Verfassen der Protokolle verlassen?